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Registriert seit: 13.09.03
Beiträge: 721
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Zitat:
Nicht Worte zählen, sondern Taten! Alleine dieser Grundsatz legitimiert die Kirche als moralische Instanz. Zitat:
Pragmatik ist definiert als "die Orientierung auf das Nützliche, eine zielorientierte Strategie und Handlungsweise". Religion kann sehr wohl "pragmatisch" sein, nämlich dann wenn sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Ziel der EU-Verfassung ist es, Maßstäbe für das Zusammenleben /-wirken der Gesellschaften im europäischen Raum zu schaffen. Dies geht nicht ohne Wertungen und Auslegungen, die sich an bestimmten bestehenden Wertvorstellungen orientieren müssen. Diese Wertvorstellungen SIND bereits vorhanden, sie sind Teil unserer Gesellschaft in den gesellschaftlichen Vorstellungen, die über die Jahre maßgeblich von der Kirche geprägt wurden. Wieso eine neue "Moral" etablieren, wenn die Menschen der EU bereits ein Vorverständnis dieses Begriffes haben? Verstehst du was ich meine? Hier geht es nicht ums "Abtreibungs- oder Kondomverbot" der Kirche, um Blödsinn wie "kein Sex vor der Ehe" oder dergleichen. Sowas soll doch gar nicht in die Verfassung und hätte dort auch nichts zu suchen. Aber wenn du Wertvorstellungen wie Solidarität, Mitgefühl etc - die als Wertungsmaßstab den einzelne Normen der EU-Verfassung in der Praxis eine Form geben sollen - verteufelst, nur weil die geläufigsten Ausprägungen und Konkretisierungen dieser Worthülsen von Vertretern der "Kirche" vorgenommen wurden und daher vll dogmatisch eingefärbt sind, hast du nicht verstanden worum es geht. Schreib drauf was du willst, "christlicher Moralbegriff", "atheistischer", "Ethik", was du willst...einfacher und "pragmatischer" ist es, einen Begriff zu wählen, der den meisten Menschen gebräuchlich und verständlich ist. Und das ist nunmal der Moralbegriff, den die Kirche geprägt hat, ob dir das gefällt oder nicht... NABA |
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Registriert seit: 13.09.03
Beiträge: 721
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Entschuldigt, wenn ich gleich nochmal schreibe...
Ein kleines Beispiel: Nehmen wir an 1. In der Präambel der EU-Verfassung steht etwas in der Art: "In ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen geben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft folgende Verfassung [...]" 2. In irgendeinem §/Art. steht was von: "Jeder Mensch hat das Recht auf ausreichen Erholung und Zeit zur Regeneration vom Arbeitsalltag. Die Geltendmachung dieses Recht darf nicht übermäßig durch arbeitsrechtliche Regelungen verhindert werden." 3. Die EU gibt eine neue "Richtlinie" heraus, in der folgendes steht: "Geschäfte und Gewerbe dürfen auch an Sonntagen bis zu 5 Stunden geöffnet bzw betrieben werden." Die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden, so dass de facto der Sonntag als "Ruhetag" nicht mehr genutzt werden kann. Ab sofort öffnen viele Geschäfte auch Sonntags, sind die Mitarbeiter damit nicht einverstanden, werden halt die Arbeitsverhältnisse gekündigt/nicht verlängert. De facto MÜSSEN die A-Nehmer also auch Sonntags arbeiten, ob sie wollen oder nicht, sonst ist der Job weg. Frei nach dem Motto: "4 Millionen Arbeitslose stehen hinter dir und machen den Job auch Sonntags gerne". Jetzt ist die Frage, ob die neue Richtlinie gegen die EU Verfassung verstößt. Bei der Beurteilung dieser Frage KÖNNEN die betroffenen Richter durch den "Gottesbezug" in der Präambel der EU Verfassung nun auch auf Standpunkte der Kirche zurückgreifen - etwa dass aus Sicht der Kirche der Sonntag heilig ist und jedem Menschen als Möglichkeit der Entspannung und Ruhe bleiben sollte, blablabla... - und diese ggf. mit in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. Ohne den Gottesbezug wäre dies nur eingeschränkt möglich. Der Gottesbezug bewirkt NICHT, dass entschieden wird, wie es der Papst in irgendeiner Enzyklika den heiligen Sonntag betreffend vorgibt. Vielmehr ist die Möglichkeit eröffnet, einzelne - vielleicht gar nicht so blöde Argumente der Kirche - mit in die Abwägung der gerichtlichen Entscheidung einfließen zu lassen. Hier fließen Wertvorstellungen und Moral mit in die Erwägung ein und sind eine Hilfe bei der Auslegung der Regelung der EU-Verfassung. Wie letztendlich entschieden wird ist völlig egal, vielleicht ist das Beispiel auch blöd gewählt, aber was besseres fällt mir nicht ein :P Ich sehe hier kein Argument, welches gegen die Einführung eines "Einfallstores" für moralische Erwägungen sprechen würde. Es eröffnet vielmehr neue Möglichkeiten der Betrachtungsweisen und erhöht meiner Meinung nach die "Bürgernähe" der Entscheidungen, indem herrschende Wertvorstellungen der Bevölkerung mit in den Entscheidungsprozess gelangen können und nicht alles aufgrund rein rationaler Argumente entschieden werden muss. Diese "herrschenden Wervorstellungen" sind in unserer abendländischen Kultur nunmal meistens christlich geprägt, ob du damit nun was anfangen kannst oder nicht. Daher wäre der einzig sinnvolle irrationale Bezug als weiteres Auslegungskriterium ein "Gottesbezug". Ob von der Möglichkeit letztendlich Gebrauch gemacht wird steht auf einem anderen Papier.... Das meinte ich damit, dass der Gottesbezug "überschätzt" wird...aus ihm ließen sich letztendlich nur weitere, kleine Argumente für oder gegen eine Entscheidung ziehen NABA |
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Registriert seit: 29.10.03
Ort: Köln
Alter: 23
Beiträge: 734
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Es waren die Länderregierungen, die gespendet haben. Und das unter einem Bundeskanzler, der bei seiner Berufung ins Kanzleramt die Worte "so wahr Gott mir helfe" nicht nachgesprochen hat. Schöne moralische Instanz Kirche. Abgesehen von sowas spreche ich der Kirche natürlich zu, _auch_ eine moralische Instanz zu sein, aber ich spreche ihr nicht zu, DIE moralische Instanz zu sein. Zitat:
Zitat:
Sonntags gehen die Menschen in die Kirche und Montags hinterziehen sie wieder steuern. Weil es ihnen so schlecht geht usw. usf., aber sie halten ja zu Gott und beten [blabla]. Genau das fechte ich als Atheist an. Wer gläubig ist und weiter denken will, dass die Kirche die Welt verbessern wird und/oder es bereits tut und/oder es bereits tat, der soll das tun - Aber sowas soll nicht in die Verfassung! Zitat:
Es gibt allgemeine Moralvorstellungen, die nicht von Religion abgeleitet sind, sondern von aufklärerischen Gedankenzügen. Wer sich bisschen für Philosophie interessiert, hat schon viele Texte zumindest gesehen, in denen Moral und Ethik begründet wird, ohne dass dabei irgendwelche göttlichen Instanzen befragt werden. Selbst Kant, auf dessen Philosophie das Deutsche Grundgesetz und Rechtssystem stark aufbaut hat die Möglichkeit der Existenz eines Gottes für jeden lediglich OFFEN gelassen. Zitat:
Im Allgemeinen galt schon immer die "Ich hau Dich nicht, also haust Du mich nicht" Moral, welche im Laufe der Jahrtausende von Religionen, aber auch unabhängig von Religionen, weiterentwickelt wurde. Religiöse Menschen beziehen sich auf ihre Bibel, ihren Koran oder auf ihre Toilettenlektüre, wenn sie ihre Ethik/Moralvorstellungen darlegen. Nicht religiöse Menschen beziehen sich beispielsweise auf das, was große Philosophen sagten. Das Interessante an Philosophisch definierten Moralvorstellungen ist, dass sie auch auf die Ideale der religiösen Menschen treffen und für jene übernehmbar sind (Und zwar von sich aus übernehmbar - man kann niemandem etwas aufzwängen, das er ohnehin freiwillig übernimmt), weil sie sich nich mit den religiösen Vorstellungen beißen. Zitat:
Zitat:
Einigkeit, Recht, Freiheit, Brüderlichkeit, Solidarität, Mitgefühl. Das sollte alles in einer guten Verfassung stehen - Aber muss das unbedingt in Verbindung mit Gott und der Kirche gebracht werden, obwohl andere das "gesicherte Dasein der Kirche als DIE moralische Instanz" gerne mit Steinen bewerfen würden, weil es in ihren Augen überhaupt nicht so stimmt? Es wäre am demokratischsten, Gott einfach aus der Verfassung rauszulassen und jedem einzelnen über die Normen weiterdenken zu lassen, was er will. Zitat:
Zitat:
Letztere ist in einer Verfassung nicht nötig zu erwähnen (außerdem ist sie diskutabel und DAS ist der Punkt um den es mir geht) und jedem selbst ist es überlassen, welche Herkunft die Brüderlichkeit, die er ausübt, letztendlich hat. |
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Registriert seit: 13.09.03
Beiträge: 721
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Ich spare mir das Quoten hier, denn ich finde - das habe ich schon öfter geschrieben - dass dies der Lesbarkeit EXTREM abträglich ist.
Letztendlich liegen wir in unseren Ansichten gar nicht so weit auseinander denke ich. Trotzdem bleibe ich bei dem Standpunkt: Der am meisten verbreitete Moralbegriff in unserer Gesellschaft ist der der Kirche! Daher wäre es nur sinnvoll, bei Wertungsentscheidungen auf diesen kirchlichen/religiösen Moralbegriff zurück zu greifen. Philosophen und ihre Ansichten werden Otto Normalbürger weit weniger geläufig sein als religiöse Vorstellungen zum gleichen Thema. Daher macht es nur Sinn - und ich betone es nocheinmal - die Vorstellungen zu Auslegungszwecken heranzuziehen, mit denen der Großteil der Bevölkerung etwas anfangen kann. Auch DAS ist Demokratie, Herrschaft der Mehrheit. Irgendwelche Vorstellungen MUSST du doch heranziehen, lässt du den Gottesbezug weg, schaffst du eine atheistische Auslegung, was wiederum dem Großteil der Bevölkerung zuwider laufen würde und damit nicht weniger diskriminierend wäre, als würde man einen bestimmten religiösen Moralbegriff verwenden. Nur wäre die Zahl der Diskriminierten ungleich höher... Letztendlich alles theoretisches Geplänkel, wie mein kleines Beispiel oben zu zeigen versucht, hat alles eher deklaratorische und weniger praktische Bedeutung. Grundlegende Entscheidungen werden nicht aufgrund oder zulasten einer Religionsgemeinschaft getroffen werden, dazu gibt es die Religionsfreiheit. Gruß NABA |
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Registriert seit: 29.10.03
Ort: Köln
Alter: 23
Beiträge: 734
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An sich kann ich beim Durchlesen grundlegend nicken - wenn auch mit fragendem Gesichtsausdruck, dass Du selbst die Kirche als das Moralsystem der Dummen darstellst? Vielleicht will ich das auch nur so interpretieren, weil es meiner Ansicht garnicht so widerspricht.
Zitat:
Wenn man Gottesbezüge aus einer Verfassung herausschafft, dann ist sie direkt allgemeingültiger. Auch für Moslems, Buddhisten und so weiter. Das heißt, eine atheistische Verfassung kann jeder ohne die Nase zu rümpfen übernehmen. Das ist wie, wenn man vom Brot die Gurken runternimmt, weil es ein paar Leute gibt, die keine Gurken mögen, und die, die Gurken essen würden, das Brot auch ohne Gurken essen. ...Aber das heißt ja nicht, dass man nicht noch Gurken für sich drauftun kann... Ich persönlich hasse Gurkenbrot und ich esse das Brot auch nicht mehr gerne, wenn mal Gurken drauf waren, weil ich den Geruch, den ich so hasse, danach immer noch auf dem Brot vernehme! Eine atheistische Verfassung würde immer noch nicht zu 100% meine Ansichten vertreten, weil meine Ansichten doch teilweise etwas mehr in Richtung Antitheismus abdriften. Trotzdem wäre es die demokratische Mitte, die jeden passt, weil sie keinem widerspricht. Und zwar ohne Kompromisse. Oder siehst Du ein Brot, auf das die Gurke nachträglich aufgelegt wurde, als Kompromiss gegenüber dem Brot an, das direkt mit Gurke kam, wenn es in Deinem Mund das gleiche ist? |
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Registriert seit: 02.01.07
Beiträge: 14
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Guten Tag!
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Welche Kirche/n meinst du? Die christlichen Kirchen, die jüdischen Gemeinden, die islamischen Gemeinden? Fragt sich dann z.B. bei christlicher Moral, was die europäischen Bürger vom symbolischen Verzehr von Blut und Leib halten. Es stellt eine Anmaßung dar, die Sittenlehren von Religionen auch nur in die Nähe einer Verfassung zu bringen. Zitat:
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Insgesamt wird versucht hier ein Gesetzeswerk mit heißer Nadel flink zusammen zu schustern, ohne die Interessen der konkret vorhandenen Bevölkerung auch nur im Entferntesten zu berücksichtigen. Es sind konkrete religiöse Vorstellungen vorhanden, die man nicht einfach nur einer orientalischen Kultur und Sichtweise unterordnen kann. Wenn dann sogar aus der Religion eine allgemeingültige moralische Wertordnung per Verfassung festgeschrieben werden soll, dann wird das richtig entsetzlich. MfG Gerhard Kemme |
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Registriert seit: 02.01.07
Beiträge: 14
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Guten Tag!
Eigentlich wäre ein Round-Table-Gespräch notwendig. Da säßen dann Zeugen Jehovas, Scientologen, Linke, Rechte, Wotan-Zeuss-Anhänger, Buddhisten, Hinduisten, Schamanisten, Christen, Moslems, Juden und Andere. Wie jeder es sich vorstellen kann, würde das nicht funktionieren. Insofern wäre es vermutlich das beste über jeden Artikel der Verfassung einzeln abzustimmen, wobei es selbstverständlich dann mehrere Vorschläge geben sollte, d.h. es wird über die Präambel mit/ohne/sonstigen Gottesbezug abgestimmt, wobei z.B. zwanzig Vorschläge zur Auswahl ständen. Wird einfach die Gottesvorstellung der aus dem Orient stammenden Religionen übernommen, dann unterdrücken die, die immer unterdrückt haben und es werden die unterjocht, die immer unterjocht worden sind. MfG Gerhard Kemme Geändert von Gerhard_Kemme (10.04.07 um 20:03 Uhr). |
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